Zählerschrank nach VDE AR N 4100
Wir bauen Zählerschränke nach aktuell gültiger Norm und den anerkannten Regeln der Technik auf. Dabei gilt ein besonderers Augenmerk auf den §14a dieser besagt dass man den Zählerschrank mit einem RFZ und einem APZ Feld ausstatten muss, um dem Netzbetreiber den Einbau seiner Steuerung für eventuelle Steuerbareverbrauchseinrichtungen zu ermöglichen.

